Friedrich-Ebert-Gymnasium

63165 Mühlheim am Main

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Schulordnung

A. Grundregeln für das Verhalten im Haus und auf dem Schulgelände

  1. Auf unserem Schulgelände befinden sich besondere Gefahrenbereiche, in denen alle verstärkt durch besondere Rücksichtnahme darauf zu achten haben, dass Unfälle und Unterrichtsstörungen vermieden werden. Dies gilt ganz besonders für folgende Bereiche der Schule: die Ein- bzw. Ausgänge des Schulgeländes, die Treppenanlagen, Türen und Gänge, die Aufenthalts- und Pausenbereiche (z.B. Forum, Schulhof), die Sportanlagen und Fachräume.
  2. Alle sind verpflichtet, für die Erhaltung des Schuleigentums zu sorgen. Mobiliar und die anderen Einrichtungen der Schule – auch die Grünanlagen – sowie die Lehr- und Lernmittel sind schonend zu behandeln. Ein guter Zustand der Schule und ihrer Einrichtungen beeinflusst die Lernatmosphäre positiv und prägt auch das Erscheinungsbild der Schule in der Öffentlichkeit mit!
  3. Die Sorge für Ordnung und Sauberkeit in der Schule gehört zu den grundlegenden Aufgaben aller Mitglieder der Schulgemeinde und betrifft nicht nur die selbst benutzten Einrichtungen. Diese Verpflichtung beginnt bereits auf dem Schulweg!
  4. Das Fehlverhalten Einzelner betrifft die Schule insgesamt. Daher ist jeder verpflichtet, andere auf ihre Verstöße gegen die Schulordnung aufmerksam zu machen. Alle Bereiche der Schule sind so zu verlassen, wie man sie vorzufinden wünscht, d.h. aufgeräumt und sauber. Falls notwendig, beseitigen alle Anwesenden (die Klasse / der Kurs) die Folgen eines Fehlverhaltens auch dann, wenn es andere bzw. nur einzelne Schüler/innen verursacht haben. Vorgefundene Mängel müssen umgehend der unterrichtenden bzw. beaufsichtigenden Lehrkraft mitgeteilt werden.
  5. Bei Beschädigungen des Eigentums der Schule oder von Mitschülern/innen kommen die Verursacher/innen bzw. deren Erziehungsberechtigten für den finanziellen Schaden auf. Jedes Mitglied der Schulgemeinde ist aufgefordert, bei der Aufklärung von Schadensfällen mitzuwirken.
  6. Alle Mitglieder der Schulgemeinde kleiden sich, wie es einer öffentlichen Bildungseinrichtung angemessen ist.
  7. Im Bereich der Schule und auf dem Schulweg ist jede Form der körperlichen Gewalt verboten. Un-terrichtsfremde Gegenstände, die Körperverletzungen verursachen können, dürfen grundsätzlich nicht mit in die Schule gebracht werden. Verstöße gegen diese Anordnung sind unverzüglich einer Lehrkraft zu melden, weil alle gleichermaßen für ein gewaltfreies Schulleben Verantwortung tragen.
  8. Es dürfen nur Gegenstände bzw. Medien in die Schule mitgebracht werden, die für den Unterricht benötigt werden. Für alle anderen Gegenstände besteht kein Versicherungsschutz durch den Schulträger! Dennoch mitgeführte Mobiltelefone sind während der Unterrichtszeit abzuschalten. Dies gilt auch für andere technische Geräte (z.B. Musikabspielgeräte, Organizer, PDA´s, Taschenrechner), sofern die Benutzung nicht ausdrücklich von der Lehrkraft erlaubt wurde.
  9. Das Miteinander in der Schule erfordert nicht nur aus gesundheitlichen Gründen während und außerhalb des Unterrichts besondere Rücksichtnahmen von allen. Dies betrifft besonders die Lautstärke allgemein (z.B. Schreien, Pfeifen, Lärmen), das Herumtoben und das Spielen in der Schule (z.B. während der Pausen, vor dem Unterricht oder in Zwischenstunden). Während der Unterrichtszeit ist es nicht gestattet, sich auf dem Schulgelände lautstark zu unterhalten und laut zu spielen. Auf dem gesamten Schulgelände ist das Spucken ausdrücklich untersagt.
  10. Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 dürfen das Schulgelände während der Schulzeit (einschließlich der Pausen und Zwischenstunden) nicht ohne Erlaubnis verlassen.
  11. Für Notmaßnahmen müssen alle Zufahrtswege freigehalten werden. Deshalb sind Fahrräder in den ausgewiesenen Zonen abzustellen. Fahrräder müssen wegen der Unfallgefahr auf dem Schulgelände geschoben werden.
  12. Die Benutzung der Sportanlagen und der Unterrichtsräume darf nur im Rahmen des Unterrichts und unter Beaufsichtigung bzw. Erlaubnis einer Lehrkraft erfolgen.

 

B. Unterricht

  1. Der Unterricht beginnt pünktlich zu den festgesetzten Stundenzeiten. Der Unterricht wird jeweils von der Lehrkraft beendet, wobei das Gongzeichen als Orientierung dient. Wenn 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn die Lehrkraft noch nicht anwesend ist, verständigt der Vertreter der Klasse/des Kurses die Schulleitung.
  2. Schüler/innen, deren Unterricht nicht zur 1. Stunde beginnt, halten sich in den Pausenbereichen auf. Dabei müssen sie sich so verhalten, dass kein Unterricht gestört wird.
  3. Im Unterricht sind Verhaltensweisen, die den Unterricht stören oder behindern, zu unterlassen. Essen und Trinken sind nur in den Pausen gestattet (Ausnahme: mehrstündige Klassenarbeiten bzw. Klausuren). In den naturwissenschaftlichen Fachräumen ist das Trinken und Essen grundsätzlich verboten.
  4. Nach Beendigung des Unterrichts bzw. vor dem Verlassen des Raumes räumen die Schüler/innen ihren Platz auf und stellen die alte Tisch- / Sitzordnung wieder her.
  5. Die „kleinen Pausen“ dienen zum Wechsel der Lehrkraft- und des Raumes! Die Schüler/innen bleiben ansonsten in den Unterrichtsräumen und verhalten sich so, dass weder gleichzeitig stattfindender Unterricht gestört wird noch dass sie sich selbst und andere gefährden. Aus Sicherheitsgründen sind alle Fachräume in dieser Zeit zu verlassen, sofern dort nicht eine Lehrkraft Aufsicht führt. Während der „kleinen Pausen“ ist der Aufenthalt in den Gängen der Schulgebäude nicht gestattet. Klassen/Kurse, die den Unterrichtsraum wechseln, nehmen ihre Unterrichtsgegenstände und ihre Kleidungsstücke mit. Ihre persönlichen Dinge müssen sie selbst beaufsichtigen, da der Schulträger in diesem Fall keine Haftung übernimmt.
  6. Änderungen des Tagesstundenplans werden grundsätzlich am Vortag - sofern zu diesem Zeitpunkt bekannt – in dem im Forum angebrachten Info-Kasten mitgeteilt. In Ausnahmefällen erfolgen kurzfristige Regelungen unmittelbar vor der ersten Stunde oder auch später. Es ist daher notwendig, sich täglich bis einschließlich der 1. großen Pause über den Verlauf des Unterrichtstages zu informieren!
  7. Ein Fehlen aus Krankheitsgründen ist unverzüglich (bei längeren Erkrankungen spätestens am 3. Krankheitstag) dem Sekretariat zu melden. Am ersten Tag des Schulbesuchs nach überstandener Krankheit ist eine Entschuldigung der Erziehungsberechtigten in angemessener Form vorzulegen, die von der unterrichtenden Lehrkraft mit Datum und Unterschrift abgezeichnet wird. Die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer sorgen für die nötigen Einträge in das Klassenbuch. Eine ärztliche Bescheinigung, die insbesondere bei längerem krankheitsbedingtem Fehlen oder bei Krankheit vor und im Anschluss an Ferien sowie in begründeten Ausnahmefällen auch beim Versäumnis einer Klassenarbeit verlangt werden kann, ersetzt nicht die Entschuldigung der Erziehungsberechtigten. Die Schüler/innen führen ein „Entschuldigungsheft“, in das die Entschuldigungen chronologisch einzutragen bzw. einzukleben sind.
  8. Beurlaubungen sind erforderlich, wenn ein Fernbleiben vom Unterricht abzusehen ist (z.B. Arzttermin, Vorstellungsgespräch, Behördentermin). Im Sekretariat ist ein Antragsformular erhältlich, das von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben wird. Beurlaubungen bis zu 2 Tagen gewährt die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer. Längere Beurlaubungen genehmigt nur die Schulleitung. Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien werden nur in begründeten Ausnahmefällen nach gründlicher Prüfung der Umstände gewährt und sind mindestens 3 Wochen vor Ferienbeginn zu beantragen. Eine Beurlaubung wegen eines Vorstellungsgesprächs wird nicht als Fehlzeit vermerkt.
  9. Die Schüler/innen der Sekundarstufe I führen ein Hausaufgaben- und Mitteilungsheft.

C. Pausen

  1. Die beiden Pausen und die Mittagszeit (zur Zeit von 12.50 – 13.35 Uhr) dienen der Erholung von Schüler/innen und Lehrkräften. Die Schüler/innen verlassen die Unterrichtsräume, die von der Lehrkraft abzuschließen sind. Pausenbereiche sind der Schulhof, die Pausenhalle bzw. das Forum (OSZ: nur für Oberstufenschüler/innen). Nicht zum Pausengelände (Aufenthaltsbereich) zählen die Sportanlagen, der Bereich vor der Fahrradhalle, die Eingangszonen, Treppenhäuser und Gänge. Für die Schüler/innen der Oberstufe gelten teilweise Sonderregelungen.
  2. Vorfälle während der Schulzeit, die die Gesundheit und Sicherheit der Schüler/innen sowie die Ordnung der Schule (z.B. Körperverletzungen, Bedrohungen, Sachbeschädigungen, Sauberkeit) betreffen, sind unverzüglich den eingesetzten Aufsichtskräften bzw. der Schulleitung zu melden.
  3. Vor der 1. Stunde und in den großen Pausen ist das Ballspielen (mit Tennisbällen) auf dem Schulhof in den dafür ausgewiesenen Zonen gestattet, wenn die aufsichtsführende Lehrkraft ihre Zustimmung gibt.
  4. Auch während der Pausenzeiten dürfen sich keine schulfremden Personen ohne Genehmigung auf dem Schulgelände aufhalten. Kommt dies vor, ist dies den Aufsichtskräften bzw. der Schulleitung mitzuteilen.
  5. Jeder ist angehalten, Speise- und Getränkereste (auch Verpackungen, Flaschen usw.) in die dafür vorgesehenen Abfalleimer zu entsorgen.
  6. Im Forum sind – wie in allen anderen Bereichen der Schule – Stühle und Tische nach der Benutzung an die dafür vorgesehenen Plätze zurückzustellen. Auch ein Ordnungsdienst entbindet den Einzelnen nicht von der Verpflichtung, seinen Platz sauber zurückzulassen.

D. Außerunterrichtliche Schulveranstaltungen des FEG

Bei außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen des FEG sollen die Mitglieder der Schulgemeinde mit ihrer Teilnahme und ihrem Engagement zum Gelingen der Veranstaltung beitragen.

Verhalten bei Unfällen, Unwohlsein und Bränden

  1. Jeder Unfall ist unverzüglich im Sekretariat zu melden.
  2. Ist einer Schülerin/einem Schüler aus gesundheitlichen Gründen die weitere Teilnahme am Unterricht nicht möglich, trägt dies die Lehrkraft in das Klassenbuch ein. Ein Mitglied der Klasse begleitet die Betroffene/den Betroffenen zum Sekretariat, das die erforderlichen Maßnahmen veranlasst.
  3. Bei Brandgefahr ertönt ein Signal. Die Klassen und Kurse verlassen sofort mit der jeweiligen Lehrkraft auf den dafür vorgesehenen Fluchtwegen das Gebäude und begeben sich gemeinsam auf die Leichtathletikanlage hinter der Sporthalle, wo die Lehrkraft die Anwesenheit aller Schüler/innen seiner Lerngruppe der Schulleitung meldet. Näheres regelt die Brandordnung.

F. Fundsachen

Vor dem Verlassen des Raumes achtet jeder darauf, dass alle ihre Gegenstände und Kleidungsstücke mitnehmen. Fundsachen sind beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben. Vermisste Gegenstände können beim Hausmeister erfragt und abgeholt werden. Bei Eintritt in das Friedrich-Ebert-Gymnasium erhält jede Schülerin/jeder Schüler ein Exemplar der Schulethik und der Schulordnung, deren Kenntnisnahme in schriftlicher Form von der Schülerin/dem Schüler sowie den Erziehungsberechtigten bestätigt werden muss. Mit der Kenntnisnahme ist zugleich die Anerkennung verbunden. Schulethik und Schulordnung werden zu Beginn eines Schuljahres in den Klassen/Tutorenkursen besprochen. Schulethik und Schulordnung sollen während der gesamten Schulzeit sorgfältig aufbewahrt werden. Schulethik und Schulordnung wurden von den Gremien der Schule beraten und beschlossen.
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 29. Januar 2009 um 14:51 Uhr  

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