Rundschreiben an die Eltern der Schülerinnen und Schüler des Friedrich-Ebert-Gymnasiums in Mühlheim am Main
Sehr geehrte Damen und Herren!
I. Während der Sommerferien wurde das Schuljahr 2010/2011 vorbereitet. Auf der Grundlage eines soliden Stundenplanes konnte es am 16. August geordnet beginnen. Allerdings waren die Vorbereitungen wieder durch Lehrermangel und gleichzeitig durch steigende Schülerzahlen geprägt. Das FEG hat im neuen Schuljahr mehr als 825 Schülerinnen und Schüler, so viele wie noch nie. Die räumlichen Kapazitäten sind damit voll ausgelastet. Es ist gerade noch möglich, dass jede Klasse einen eigenen Klassenraum hat. Für den Schulalltag heißt das, dass alle Beteiligten Rücksicht aufeinander nehmen und sich an die Regeln halten müssen.
Eine wesentliche Änderung für alle ist die Verlängerung der Mittagspause auf eine Zeitstunde. Aufgehoben wurde die Regelung des letzten Schuljahres, dass es zwei unterschiedliche Pausen für jüngere und ältere Schülerinnen und Schüler gibt. Dafür gab es zwei Gründe. In den Pausen hatten jeweils diejenigen, die frei hatten, auf dem Hof gespielt und unvermeidlicherweise Lärm verursacht, der den Unterricht derjenigen gestört hat, die nicht frei hatten. Außerdem hatten die Lehrkräfte kaum noch gemeinsame Zeit für Absprachen und Dienstbesprechungen.
Für den Nachmittagsunterricht hat die Neuerung folgende Auswirkungen: Die siebente Stunde dauert bis 14.35 Uhr, die achte bis 15.20 Uhr. Das betrifft alle Jahrgänge. Die neunte Stunde geht bis 16.05 Uhr, die zehnte bis 16.50 Uhr; dies betrifft nur die gymnasiale Oberstufe.
Die Stadt Mühlheim lässt den Verstärkerbus um 14.45 Uhr fahren (bisher um 14.12 Uhr); um15.30 Uhr fährt ab sofort ein großer Bus statt bisher ein kleiner.
Es gibt zwei Essensausgabezeiten in der Cafeteria: Um 12.50 Uhr beginnt die Essensausgabe für die Kleinen (Jahrgangsstufen 5 und 6), ab ca. 13.10 Uhr bekommen dann die Älteren das Essen. Die Bevorzugung der Jüngeren ist eine Selbstverständlichkeit.
Durch die verlängerte Mittagspause haben Mühlheimer Schülerinnen und Schüler trotz Nachmittagsunterrichtes die Möglichkeit, zum Essen nach Hause zu gehen. Für Auswärtige gilt das nicht. Sie sind auf den Schul- und Heimwegen über die Gesetzliche Unfallversicherung versichert – allerdings nur auf dem jeweils direkten Weg!
Die Klassenlehrer und –lehrerinnen werden Ihnen in den nächsten Tagen ein Formular vorlegen, auf dem Sie Ihr Einverständnis erklären können, falls Sie das wünschen. Für alle anderen Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9 gilt die bisherige Regelung, dass sie, wenn sie Nachmittagsunterricht haben, das Schulgelände nicht verlassen dürfen. Das Formular können Sie auch über die Schulhomepage selbst ausdrucken. Für die Mittagspause gibt es jeweils zwei Aufsichten durch Lehrkräfte.
Das Programm „Verlässliche Schule“ soll sicherstellen, dass alle Schülerinnen und Schüler der Unter- und Mittelstufe bis zum Ende der 6. Stunde in der Schule betreut werden. Es sieht in den Schülerinnen und Schülern aktive und zunehmend selbstständig lernende Persönlichkeiten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (vor allem Studenten) können qualifizierten Fachunterricht natürlich nicht ersetzen. Der Erfolg des Programms hängt wesentlich von der Einstellung der Schülerinnen und Schüler ab: Es wird ihnen zusätzliche Übungszeit in der Schule ermöglicht. Darauf sollten alle durch Mitführen geeigneter Materialien vorbereitet sein. Bitte kontrollieren Sie, dass Ihre Kinder dieser Verpflichtung nachkommen.
Für die Schulorganisation ist die „verlässliche Schule“ sehr aufwendig und führt oft zu kurzfristigen Änderungen. Ab der Jahrgangsstufe 8 dürfen in Ausnahmefällen die Klassen schon früher entlassen oder erst zu einem späteren Unterrichtsbeginn bestellt werden.
Das Friedrich-Ebert-Gymnasium ist eine Schule mit pädagogischer Mittagsbetreuung (PÄM). Das heißt, dass ca. 20 Angebote gemacht werden, die alle von Montag bis Donnerstag in der Zeit zwischen 13.30 bis 15.00 Uhr stattfinden. Der Schwerpunkt liegt auf ergänzendem Unterricht und auf kreativen Angeboten. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9 können teilnehmen, sofern sie nicht zur gleichen Zeit Pflichtunterricht haben. Die Teilnahme ist freiwillig, nach Anmeldung dann aber verbindlich. Am Schuljahresanfang werden die Angebote ausgehängt. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Kurse auch im Portfolio für Wahlunterricht angerechnet werden.
II. Termine und andere wichtige Informationen finden Sie auf der Homepage des FEG (www.fe-gymnasium.de). Es gibt Links zu den Lehrplänen, und Sie finden z.B. Formulare und aktuelle Nachrichten, die Schule betreffend.
Elternsprechtag
Der Elternsprechtag findet am Freitag, dem 4. Februar 2011 von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt (über den Modus informieren die Klassenlehrerinnen und –lehrer zeitnah).
Regelung für die Fastnachtstage 2011
Am Rosenmontag (7. März 2011) und am Fastnachtsdienstag (8. März 2011) findet kein Unterricht statt. Der Rosenmontag ist beweglicher Ferientag, der am Dienstag ausfallende Unterricht wird vorgeholt, indem die Schülerinnen und Schüler am 8. Oktober 2010, an dem üblicherweise der Unterricht vor Beginn der Herbstferien nach der dritten Stunde endet, erst nach der sechsten Unterrichtsstunde entlassen werden. Diese Regelung ist mit dem Schulelternbeirat und der Schulkonferenz abgestimmt.
Am Aschermittwoch (9. März 2011) findet der Unterricht planmäßig statt; eine Beurlaubung einzelner Schülerinnen oder Schüler zum Besuch eines Gottesdienstes ist möglich.
Pädagogischer Tag
Am 8. September 2010 findet als Lehrerfortbildungsveranstaltung für alle Lehrkräfte ein Pädagogischer Tag statt. Dieser Tag ist unterrichtsfrei.
Das zweite Schulhalbjahr
Durch die bundesweit koordinierte Ferienregelung ist das zweite Schulhalbjahr extrem kurz. Die Versetzungszeugnisse werden bereits am Mittwoch vor dem Fronleichnamsfeiertag, am 22. Juni 2011, ausgegeben (der 24. 6. 2011 ist ein beweglicher Ferientag).
Abiturprüfung 2011
Erstmals wurden im Frühjahr 2007 landeseinheitliche schriftliche Abiturprüfungsarbeiten geschrieben. Mit diesem Verfahren kommen unsere Schülerinnen und Schüler gut zurecht. Im Prüfungsjahr 2011 beginnen die landeseinheitlichen Prüfungen bereits am 11. März 2011 (mit den Aufgaben des Faches Biologie). Sie dauern an bis zum 25. März 2011, die Ersatztermine sind für die Zeit vom 1. April bis zum 15. April festgelegt. Im Mai schließen sich praktische Prüfungen im Fach Sport (5. und 6. Mai 2011) und Präsentationsprüfungen (9. bis 13. Mai 2011) an, die mündlichen Prüfungen finden vom 23. Mai 2011 bis 27. Mai 2011 statt.
Die Verabschiedung der Abiturientinnen und Abiturienten ist für den 17. Juni 2011 von 12.30 Uhr bis 14.00 Uhr im Rahmen einer Akademischen Feier geplant.
Schulfest/Projektwoche
Das Schulfest ist am 21. Juni 2011, eine Projektwoche findet im Schuljahr 2011/2012 vom 30. September bis 7. Oktober 2011 statt.
III. Ich gehe davon aus, dass Sie durch Ihre Kinder und auf den Elternabenden über die täglichen und aktuellen Regelungen unterrichtet werden. In meinem Rundschreiben möchte ich darüber hinaus einige Dinge ansprechen, die für alle gelten und wichtig sind.
Schulanfang, Schulende
Die erste Unterrichtsstunde beginnt um 7.35 Uhr, die letzte endet um 16.50 Uhr (zehnte Stunde). An den Eingängen sind ab 7.20 Uhr Aufsichten, so dass die Schülerinnen und Schüler ab 7.20 Uhr die Schule (Hof und Forum) betreten dürfen und beaufsichtigt sind.
Die Mittagspause beginnt nach Ende der sechsten Unterrichtsstunde um 12.50 Uhr und dauert eine Zeitstunde. Schülerinnen und Schüler aus Mühlheim dürfen, falls die Eltern schriftlich dazu ihre Zustimmung erteilen, ihr Mittagessen zu Hause einnehmen. Auf den direkten Wegen nach Hause und wieder in die Schule sind sie versichert.
Beurlaubungen und Entschuldigungen
Grundsätzlich muss jedes Fernbleiben vom Unterricht von den Erziehungsberechtigten entschuldigt werden. Für alle vorhersehbaren Fälle bedarf es einer Beurlaubung, die vor dem Fehlen beim Klassenlehrer zu beantragen ist. Fehlt Ihr Kind erkrankungsbedingt, informieren Sie das Sekretariat bitte durch einen kurzen Anruf. Spätestens am dritten Tag des Fehlens muss eine Entschuldigung (ggf. ein Attest) vorgelegt werden.
Der Klassenlehrer, die Klassenlehrerin darf Schülerinnen oder Schüler bis zu zwei Tagen aus wichtigen Gründen vom Unterricht beurlauben. Für länger dauernde Beurlaubungen und für alle Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Schulferien ist allein der Schulleiter zuständig. Die Antragsfrist beträgt mindestens vierzehn Tage. Nicht genehmigt werden können in der Regel solche Anträge, die ausschließlich persönlich begründet sind (z. B. um eine Urlaubsreise antreten zu können).
Kopieren und Drucken
Zeitgemäßer Unterricht setzt voraus, dass Lehrkräfte auf das Unterrichtsgeschehen direkt eingehen und aktuelle Materialien verwenden. Ferner werden Unterrichtsformen verstärkt angewandt, die ein selbstbestimmtes Arbeiten der Schülerinnen und Schüler ermöglichen. Damit verbunden ist ein erhöhter Bedarf an Papier (Ausdrucke von Schülerarbeitsergebnissen), an Vervielfältigungen, an Folien für Präsentationen und vieles mehr. Auch steigen die Kosten für die Wartung der modernen Medien, die unserer Schule in großer Zahl zur Verfügung stehen und die zunehmend im Unterricht eingesetzt werden. Der Etat, den der Kreis Offenbach als Schulträger den Schulen zur Verfügung stellt, hält in seinem Wachstum – soweit man überhaupt noch von einem Wachstum sprechen kann – mit den steigenden Ausgaben nicht Schritt. Als Schulleiter bin ich verpflichtet, darauf zu achten, dass Ausgaben nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel getätigt werden.
Deswegen hat sich die Schule in Absprache mit dem Schulelternbeirat und der Schulkonferenz entschlossen, die Eltern zu bitten, einen Betrag in Höhe von € 7,- je Schüler bzw. je Schülerin zur Verfügung zu stellen. Ohne das Geld aus einer solchen Umlage könnten viele sinnvolle und zielgerichtete unterrichtliche Vorhaben nicht mehr umgesetzt werden. Dieser Betrag soll über die Klassenlehrer bzw. Tutoren bis zu den Herbstferien eingesammelt werden. Über die Verwendung der Mittel wird der Schulelternbeirat von der Schule detailliert informiert.
Lehrbücher
Es wurden in den letzten Jahren viele neue Schulbücher angeschafft. Das Hessische Kultusministerium hat großzügig Mittel für den Ankauf von Lehrwerken für die G8-Klassen zur Verfügung gestellt. Neu gekaufte Lehrwerke werden mehrere Jahre ausgegeben. Dies ist aus pädagogischen und ökonomischen Gründen geboten. Deswegen wird der Zustand der Bücher bei der Ausgabe und am Ende des Schuljahres vom Fachlehrer kontrolliert. Für neuwertige Bücher und solche, die bei der Ausgabe in einem guten Zustand waren, gilt an unserer Schule folgende Regelung: Sollten sie nach einem Schuljahr - aus Mangel an Sorgfalt im Umgang mit ihnen - unbrauchbar sein oder sollten sie handschriftliche Eintragungen enthalten, wird der volle Anschaffungsbetrag erhoben und diese Bücher gehen dann in den Besitz des Schülers bzw. der Schülerin über.
Ferientermine
Zum Abschluss teile ich Ihnen die nächsten Ferientermine mit (aufgeführt sind die offiziellen Ferientage; bei der Berechnung zählen auch einige – im FEG unterrichtsfreie - Samstage)
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Herbstferien |
11.10. 2010 - 22.10.2010 |
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Weihnachtsferien |
20.12. 2010 - 07.01.2011 |
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Osterferien |
18.04. 2011 - 30.04.2011 |
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Sommerferien |
27.06. 2011 - 05.08.2011 |
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Bewegliche Ferientage (3) |
7. 3. 2011, 3. 6. 2011 und 24. 6. 2011 |
Ich wünsche Ihnen allen und Euch, den Schülerinnen und Schülern, ein gutes und erfolgreiches Schuljahr 2010/2011!
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Hegener, Schulleiter




