Wahlunterricht und freiwilliger Unterricht am FEG
Wahlunterricht und freiwilliger Unterricht ergänzen den Pflichtunterricht. Jeder Schüler, jede Schülerin muss insgesamt 5 Stunden Wahlunterricht oder freiwilligen Unterricht nachweisen, bevor der Übergang in die gymnasiale Oberstufe erfolgt. Wahlunterricht und freiwilliger Unterricht werden von Lehrkräften, z.T. auch von anderen Mitarbeitern erteilt. Wahlunterricht, den Lehrkräfte erteilen und der Fächern zugeordnet werden kann, wird benotet. Abweichend vom Pflichtunterricht gibt es nur folgenden Noten: Eins, Zwei, Drei und die Bemerkung „teilgenommen“. Mangelhafte Noten werden nicht erteilt. Verweigert sich ein Schüler oder eine Schülerin der Mitarbeit, so wird der Kurs im Zeugnis nicht erwähnt und auch nicht für das WU-Portfolio angerechnet.
In den letzten beiden Jahrgangsstufen der Mittelstufe, den Jahrgangsstufen 8 und 9, werden zweistündige WU-Kurse angeboten, z.B. in den Fächern Informatik, Ökonomie, Ökologie, Naturwissenschaften und Geschichte. Die dritte Fremdsprache, z. Z. Spanisch, wird dreistündig unterrichtet und nach dem oben dargestellten Schema benotet oder bewertet.
In den Jahrgangsstufen 5 bis 7 gibt es verschiedene Angebote: Förderunterricht, Arbeitsgemeinschaften und Angebote im Rahmen der Pädagogischen Mittagsbetreuung. Außerdem absolvieren alle Fünftklässler einen PC-Kurs, der mit Unterstützung des Schulelternbeirates angeboten wird.
Auch die Angebote der Pädagogischen Mittagsbetreuung gelten als freiwilliger Unterricht, denn sie sind pädagogisch wertvoll und ergänzen damit den Pflichtunterricht.
Für die Anrechnung im Portfolio ist maßgeblich, wie viele Unterrichtsstunden (45 Minuten) je Unterrichtswoche ein genutztes Angebot benötigt hat. Hat ein Schüler, eine Schülerin z.B. an einer Arbeitsgemeinschaft teilgenommen, die wöchentlich 90 Minuten beansprucht hat und das ganze Schuljahr lang stattfand, dann sind zwei Stunden anzurechnen. Ging das Ganze nur über ein halbes Jahr, wird eine Stunde angerechnet. Das Portfolio wird vom Klassenlehrer geführt und jeweils aktualisiert.
Über die Angebote im Wahlunterricht oder im freiwilligen Unterricht wird am Anfang des Schuljahres informiert. Das ist leider nicht früher möglich, weil durch den aktuellen Lehrermangel die Abdeckung des Pflichtunterrichtes, der Vorrang hat, teilweise erst am Ende der Ferien oder noch später erst erfolgen kann.
Noch eine Anmerkung zum Schluss: Es mag für den einen oder anderen Schüler, die eine oder andere Schülerin von Vorteil sein, wenn durch Arbeitsgemeinschaften oder PÄM-Angebote die fünf Stunden nachgewiesen werden. Diese Personen haben dann in den Jahrgangsstufen 8 und 9 weniger Unterricht wöchentlich. Allerdings sind die Angebote im Wahlunterricht in den Jahrgangsstufen 8 und 9 als Voraussetzungen für den erfolgreichen Besuch der gymnasialen Oberstufe durchaus wichtig. Belastbare Schülerinnen und Schüler sollten also die Lernchancen, die mit diesen Kursen verbunden sind, nach Möglichkeit nutzen.
Freiwilliger Unterricht, der nicht von Lehrkräften erteilt wird, wird nicht benotet; sondern mit den Bemerkungen „mit gutem Erfolg teilgenommen“, „mit Erfolg teilgenommen“ und „teilgenommen“. Für Leistungsverweigerung gilt das Gleiche.




